Sendungen ins Ausland

Öfter Mal was Neues:


Liebe Österreicher, Schweden, Italiener, Franzosen, Luxemburger usw.
Wundert Euch bitte nicht, daß sich die Shoppreise verändern, wenn Ihr Euer Lieferland angebt.

Ab/seit dem 1.7.21 dürfen (Zynik) wir für EU-Kunden die Mehrwertsteuer des LIEFERLANDES ausweisen und an dieses abführen. Bisher galt hier eine (recht hohe) Schwelle die viele Shops nicht erreichten.

Aber da haben sich wieder ganz viele EU-Beamte ganz doll Gedanken gemacht und für ordentlich bürokratischen Aufwand gesorgt.

Im Sinne eines einheitlichen Europas ist das sicher nicht! Aber bei Steuern hört der Spaß bekanntermaßen ja auf.
 

 

Umsatzsteuererstattungen an Kunden aus der Schweiz (und demnächst UK?)?

Kein Händler in Deutschland ist verpflichtet, die bezahlte Umsatzsteuer zu erstatten, nur weil Waren ausgeführt werden. Bei Kunden aus der Schweiz ist das jedoch grundsätzlich möglich, wenn Sie sich an einige "Regeln" halten. Die gesetzliche Grundlage bei Warenausfuhren aus der EU erlaubt diese Erstattungen ausdrücklich. Die Steuerbefreiung gilt aber ausschließlich für den Unternehmer. Wenn dieser die Voraussetzungen erfüllt, kann er Drittlandskäufern einen Preisnachlass in Höhe der Umsatzsteuer anbieten.

Was ist bei der Erstattung zu beachten? Zunächst wird eine Rechnung mit Umsatzsteuer an den Kunden außerhalb der EU gestellt. Rechnungsadresse ist somit die Adresse in der Schweiz. Die deutsche Lieferadresse kann dabei ruhig auf der Rechnung stehen. Die Ware wird an eine deutsche Lieferadresse versendet, das unterscheidet sich nicht von einer Sendung an deutsche Kunden. Schweizer Kunden holen die Sendung bei der deutschen Lieferadresse ab. Kunden aus der Schweiz, die gern die Mehrwertsteuer erstattet bekämen, müssen die Ware innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung aus Deutschland ausführen. Die Ausfuhr muss vom deutschen Zoll bestätigt werden.

Verfahrensweise:

  • Kunde holt die Sendung bei der Lieferadresse.
  • Kunde muss die Rechnung bei sich führen.
  • Kunde geht mit Ware und Rechnung zum deutschen Zoll und lässt sich mit einem Stempel die Ausfuhr bestätigen.
  • Kunde sendet die Rechnung mit Ausfuhrstempel an den Händler.

Bekommen wir als Händler von Kunden aus der Schweiz die Rechnung mit Ausfuhrstempel wieder zurück, dann ist diese bares Geld wert. Wurde die Ware so ausgeführt, wird eine neue Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Statt nun dem Finanzamt die 7% oder 19% als Umsatzsteuer zu bezahlen, werden wir dem Kunden aus der Schweiz diesen Betrag erstatten. Das gleiche gilt für Lieferungen direkt in die Schweiz. Hier wird die Umsatzsteuer gleich abgezogen, das Speditionsprotokoll belegt den Auslandversand. Bitte beachten Sie aber, daß von Seiten des schweizerischen Zolls die inländische Mehrwertsteuer und ggfs weitere Gebühren erhoben werden.

Bitte halten Sie sich unbedingt an die o.a. Verfahrensweise, wir weden sonst keine Erstattung leisten. Und: Unter 200 Euro Warenwert nehmen wir aus organisatorischen Gründen keine Erstattung vor und führen die Umsatzsteuer ans deutsche Finanzamt ab.